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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2013 - L 1 AR 2/13 B   

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https://dejure.org/2013,11939
LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2013 - L 1 AR 2/13 B (https://dejure.org/2013,11939)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2013 - L 1 AR 2/13 B (https://dejure.org/2013,11939)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2013 - L 1 AR 2/13 B (https://dejure.org/2013,11939)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2006 - 1 L 59.06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2013 - L 1 AR 2/13
    Eine Korrektur der getroffenen Entscheidung des konkret zuständigen Gerichts innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist im Wege der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 GVG nicht möglich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. B. v. 05.01.2010 - L 1 KR 318/09 B, juris ebenso Bundesarbeitsgericht -BAG-, B. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95-NJW 1996, 112; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 28.07.2006 -1 L 59/06- Juris -Rdnr. 12).
  • BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95

    Rechtswegzuständigkeit - Vorstandsmitglied

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2013 - L 1 AR 2/13
    Eine Korrektur der getroffenen Entscheidung des konkret zuständigen Gerichts innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist im Wege der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 GVG nicht möglich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. B. v. 05.01.2010 - L 1 KR 318/09 B, juris ebenso Bundesarbeitsgericht -BAG-, B. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95-NJW 1996, 112; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 28.07.2006 -1 L 59/06- Juris -Rdnr. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2010 - L 1 KR 318/09

    Verweisung; örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2013 - L 1 AR 2/13
    Eine Korrektur der getroffenen Entscheidung des konkret zuständigen Gerichts innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist im Wege der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 GVG nicht möglich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. B. v. 05.01.2010 - L 1 KR 318/09 B, juris ebenso Bundesarbeitsgericht -BAG-, B. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95-NJW 1996, 112; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, B. v. 28.07.2006 -1 L 59/06- Juris -Rdnr. 12).
  • LAG Hamm, 17.01.2014 - 2 Ta 252/13

    Beschwerde gegen den Rechtswegbeschluss

    Ist aber das Beschwerdegericht nach § 17 Abs. 4 S. 3 GVG verfahrensrechtlich gar nicht in der Lage, seiner Verweisungsentscheidung auch in Bezug auf die örtliche Zuständigkeit innerhalb des anderen Rechtsweges bindende Wirkung zu verleihen, kann die Beschwerde auch nicht darauf gestützt werden mit der Folge, dass sie mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist (vgl. dazu auch: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2013 - L 1 AR 2/13 B, juris; Beschluss vom 19.01.2010 - L 1 AR 11/09 B, juris; BAG, Beschluss vom 20.09.1995 - 5 AZB 1/95, NZA 96, 112, das eine Beschwerde, die darauf gestützt wurde, dass der Rechtsstreit statt an das Amtsgericht an das Landgericht verwiesen worden ist, als unbegründet abgewiesen hat).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - L 1 SF 208/13
    Der zuvor erfolgte Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Potsdam bindet nämlich nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG nur hinsichtlich des Rechtswegs (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluss vom 02. April 2013 - L 1 AR 2/13 B - juris Rdnr. 2 mit weiteren Nachweisen).
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